Die Fischereirechte
in der Galinde (Pissekfluß)
allgemeine
Erläuterungen und Hintergründe
Die Fischereirechte stammen aus der Ordenszeit, als die
Konture von Balga 1367 und 1452 deutschen Ansiedlern
und Prußen (Galindern) zu ihren Ländereien
bestimmte Fischereirechte
verliehen. Sie verblieben den Grundstücken jahrhundertelang. Später wurde der größte
Teil der Fischereirechte grundbuchlich gesichert. Dennoch versuchte der Fiskus die
Rechte einzuziehen oder zu schmälern. In langwierigen Prozessen haben die Gemeinden Reinersdorf (Niedzwedzen)
und Brödau (Bogumillen)
Grundsatzurteile erwirkt, die die Rechtmäßigkeit der Verleihungen sicherten, aber
nur für die Stammnummer der Grundstücke (also für jeden erstmaligen Eigentümer);
alle Abzweigungsgrundstücke des ursprünglichen Stammsitzes wurden abgefunden und
ihrer Fischereirechte verlustig. Während an den fiskalischen Seen die Rechte zum
größten Teil abgelöst worden sind, war die Regierung in
Allenstein (vor 1905 in
Gumbinnen) nicht bereit, die hohen Ablösungssummen
zu zahlen. Lediglich die Fischereirechte des Gutes
Fischborn (Dlottowen)
wurden kurz vor 1900 für die Summe von etwa 10.000 Mark abgelöst.
In den Jahren 1928 bis 1932 wurden die anerkannten
Fischereirechte auf Antrag ins
Wasserbuch eingetragen.
Im allgemeinen gab es bei der Ausübung der Fischerei bei den Berechtigten keine
Zwistigkeiten. Im Jahre 1928 hat die Regierung in
Allenstein (Oberfischmeister Tomuschat in
Lötzen) die Fischerei im Pissekfluß als fiskalischem
Gewässer zum erstenmal an einen Pächter (Klein-Lyck) für 12 Jahre übertragen.
Die Fischereiberechtigten und der Pächter übten im guten Einvernehmen die Fischerei
aus.
Die Fischereirechte waren verschieden begrenzt.
Soweit bekannt, bestanden am Pissekfluß folgende Rechte:
Stadt Johannisburg: Das
Recht der freien Fischerei zu Tisches Notdurft mit vier Schleppnetzen in der Gemarkung
Johannisburg.
Reinersdorf (Niedzwedzen):
Das Recht der freien Fischerei zu Tisches Notdurft mit kleinem Gezeuge und einem
losen Aalwehr (Netzaalsack) in der Gemarkung Reinersdorf. Berechtigt waren die Bauern
Meyer-Dauter, Lenz, Pichler, Payk und Schick.
Sparken: Das Recht
der freien Fischerei zu Tisches Notdurft mit kleinem Gezeuge und einem losen Aalwehr
in der Gemarkung Sparken. Berechtigt waren die Bauern Pietrzik (Holm), Adolf Sparka,
Skubnewski, Woyciechowski.
Wilkenhof (Wilken):
Das Recht der freien Fischerei zu Tisches Notdurft im ganzen Pissekfluß vorn Roschsee
bis zur Landesgrenze mit sämtlich gestatteten Gezeugen. Ausgeübt wurde die Fischerei
mit je einem losen Aalwehr, mit Schleppnetzen und Netzreusen. Berechtigt waren die
Bauern Adolf Pissowotzki, Adolf Nisch, Gustav Losch, Adam Synofzik, Otto Losch,
Ottilie Czwallina, Ewald Sparka. Außerdem hatte der Bauer Adolf Pissowotzki ein
feststehendes Aalwehr, das einzige im Pissekfluß. Es war aus Mauerwerk und starkem
Maschendraht erbaut und versperrte den ganzen Flullauf während mit den losen
Aalwehren nur die Hälfte des Flußlaufs versperrt werden durfte; sie mußten mit Sonnenaufgang
entfernt werden. Die Fänge aus dem feststehenden Aalwehr durften frei verkauft werden.
Dreifelde (Kallenzinnen):
Das Recht der freien Fischerei zu Tisches Notdurft mit kleinem Gezeuge in der Gemarkung.
Brödau (Bogumillen):
Die Gemeinde besaß das Recht der freien Fischerei zu Tisches Notdurft gemeinschaftlich
mit einem losen Aalwehr im ganzen Pissekfluß. Dasselbe Recht besaßen auch die Gemeinden
Turau (Turowen) und Simken
(Adlig Symken).
Die Ausübung der Fischerei zu Tisches Notdurft
war behördlicherseits mit einem Boot und zwei Mann festgesetzt. Die Fischereiberechtigungen
wurden verschieden bewertet, dem Bauern Adolf Pissowotzki sen. in
Wilkenhof wurde für
das feststehende Aalwehr von der Regierung eine Ablösungssumme von 20.000 Mark geboten
und Ewald Sparka versteuerte jährlich 1.000 Mark aus der Fischerei.
Die Fischereirechte im
Morgensee (Kumilskosee)
waren auch grundbuchlich gesichert. Die Fischerei wurde ausgeübt mit Schleppnetzen
und Netzreusen, und zwar von den Bauern Rattay, Wielgoß, Rudnik, Christofzik u.
a.